Ortsumgehung B33 - Hornberg: Tunnel Hornberg

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Planfeststellung

Zur Erlangung des Baurechts war die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 18 Fernstraßengesetz (FStrG) erforderlich. Diese Verfahren ersetzte auch die notwendigen wasserrechtlichen und bergrechtlichen Entscheidungen. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 29.06.1989 auf Antrag des Vorhabensträgers, der Bundesrepublik Deutschland (Straßenbauverwaltung) eingeleitet. Die zuständige Rechtsbehörde, welche über das Verfahren zu entscheiden hatte, war das Regierungspräsidium Freiburg. Am 16.11.1990 wurde im Rahmen der sogenannten Erörterungsverhandlung das Projekt mit allen betroffenen Beteiligten unter Leitung des Regierungspräsidiums ausführlich erläutert und diskutiert. Danach wurden einzelne Planänderungen bzw. -ergänzungen erstellt. Am 20.12.1991 hatte das Regierungspräsidium die Maßnahme planfestgestellt. Danach waren noch mehrere Einsprüche rechtlich zu bearbeiten. Am 30.11.1995 wurde der Planfeststellungsbeschluss „unanfechtbar“. Das unwiderrufliche Baurecht lag damit vor. 

 

Ausführungsplanung

Obwohl das Baurecht vorlag, konnte die endgültige Entscheidung zum Bau wegen fehlender Finanzmittel noch nicht getroffen werden. Trotzdem wurde für die Erstellung der detaillierten Ausführungsplanung für den Tunnel am 25.11.1996 eine europaweite Ausschreibung vorgenommen. Am 23.03.1998 wurde das Ingenieurbüro Bung aus Heidelberg mit der Planung beauftragt. Allein diese Ingenieurleistungen kosteten ca. 350.000 Euro.

Das Lüftungs- und Sicherheitskonzept wurde dem neuesten Stand der Technik angepasst. Auf einen Abluftkamin auf dem Schlossberg konnte nun verzichtet werden zugunsten einer Tunnellängslüftung. Zusätzlich wurden zu den bereits bisher vorgesehenen drei Fluchtstollen zwei weitere geplant. Aufgrund von Zinsersparnissen in Milliardenhöhe durch UMTS-Erlöse hat der Bund im Oktober 2000 ein Zukunftsinvestitionsprogramm aufgelegt. Es wurde ein Sonderprogramm erstellt speziell für den Bau von Ortsumgehungen. Da für die Ortsumgehung Hornberg das Baurecht vorlag und die Ausführungsplanung bereits sehr weit vorangeschritten war, konnten nun die für den Baubeginn nötigen Finanzmittel bereitgestellt werden.

Der Bauwerksentwurf für den Tunnel wurde schließlich durch das Regierungspräsidium Freiburg am 26.01.2001 aufgestellt und geprüft. Am 15.01.2001 wurde er durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg genehmigt und am 27.03.2001 vom Bundesminister für Verkehr per „Gesehen-Vermerk“ freigegeben. Am 13.06.2001 fand in kleinem Rahmen im Bereich der zukünftigen Anschlussstelle Hornberg – Nord der Spatenstich für die vorbereitenden Arbeiten der Ortsumgehung statt.

 

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